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Anlegerschutz durch die EdB: Ein Argument für Banken und Bausparkassen

By on 26. März 2008

Die Entschädigungskasse erstattet 90 Prozent der Einlagen

Bei vielen Kreditkrisen der Vergangenheit – und um ein Haar auch im Fall der englischen Bank Northern Rock letzten Herbst – haben Sparer mit kleinen und mittleren Vermögen das Nachsehen, wenn das Institut, welches ihre Einlagen verwaltet, pleite geht oder in Liquiditätsprobleme gerät. Im Fall von Northern Rock musste der britische Staat helfen. Sparer in Deutschland sind vor solchen Risiken jedoch wesentlich besser abgesichert. Denn die Banken haben in Erfüllung eines EU-Gesetzes eine kollektive Entschädigungskasse , die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) gegründet. Sie erstattet Gläubigern von illiquiden Kreditinstituten einen Teil der Schulden.
Genau genommen betrifft dies Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bei privaten Banken und Bausparkassen. Es besteht ein Erstattungsanspruch auf 90% von Einlagen, maximal aber 20.000 Euro. Die gleiche Regelung gilt für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Gerade Sparer mit einem geringeren Einsatz werden durch das Gesetz in einem hohen Maße abgesichert. Diese Entschädigungen werden aber nur ausgezahlt, wenn die Einlagen für eine Währung außerhalb der EU abgeschlossen wurden. Also wehe dem, der in den USA investiert hat…. Zum Nachlesen hat die Edb die gesetzlichen Grundlagen in einer Broschüre zusammengestellt .

Die Absicherung durch die EdB gilt wohl gemerkt nur für Banken und Sparkassen. Wer also bei Fondsgesellschaften, insbesondere bei Anbietern von Hedge-Fonds, investiert, sollte neben dem normalen Verlustrisiko auch das in Deutschland höhere Risiko eines Totalverlustes in Betracht ziehen.

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