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Reise-Irrtümer mit Folgen

By on 13. Oktober 2017

Die schönste Zeit im Jahr ist der Urlaub. Doch beim Buchen von Reisen herrschen in den Köpfen vieler Urlauber verbreitete Irrtümer vor. Diese können mitunter teuer werden.

Ein 14-tägiges Widerrufsrecht zum Beispiel gilt bei Reisebuchungen im Internet grundsätzlich nicht. Darauf können sich Urlauber also nicht berufen, falls kurzfristig etwas ihre Pläne durchkreuzt. "Für eine Stornierung verlangen die Reiseanbieter in der Regel enorme Gebühren. Nur vereinzelt können Reisen innerhalb von drei Tagen kostenfrei widerrufen werden", sagt Dr. Arnd Schröder, Geschäftsführer des Vergleichsportals Toptarif.de.

Wer sich bei der Buchung seiner Traumreise vertippt, und diesen Fehler nachträglich korrigieren lassen will, muss in manchen Fällen ebenfalls mit Gebühren rechnen. Bei manchen Airlines können die Reisedaten innerhalb von 24 Stunden kostenfrei geändert werden. Das legen die Unternehmen individuell fest.

Arnd Schröder weist aber auf eine Ausnahme hin: Wer durch eine Hochzeit den Namen des Partners angenommen hat, legt die Heiratsurkunde und den Personalausweis vor. Dann werden die Daten ohne Zusatzkosten geändert. Das gilt auch bei einer Scheidung. Hierfür ist die Scheidungsurkunde notwendig.

Auf eine Reiserücktrittsversicherung verzichten viele zuversichtliche Verbraucher. Das ist auch in Ordnung, solange nichts passiert. Wer dann doch kurzfristig stornieren muss, bleibt auch auf hohen Gebühren sitzen. "Wir empfehlen Urlaubern besonders bei teuren Reisen eine Rücktrittsversicherung abzuschließen", sagt Schröder. "Ein verpasster Flieger wegen Stau oder eine Erkältung reichen jedoch als Grund nicht aus, damit die Versicherung die Stornokosten übernimmt. Die Versicherer akzeptieren in der Regel nur eine wichtige Ursache wie eine plötzliche schwerwiegende Erkrankung oder einen Unfall."

Schlechtes Wetter ist keine Freikarte zur Stornierung. Erst, wenn das Reiseziel aufgrund von Verwüstungen nicht erreicht werden kann oder eine Gefahrensituation vor Ort herrscht, ist eine kostenfreie Stornierung der Reise gerechtfertigt. Sind Ereignisse jedoch zu erwarten, weil es zum Beispiel regelmäßig zu Überschwemmungen in einem bestimmten Gebiet kommt, greift die kostenfreie Stornierung nicht.

Zuletzt gibt es oft Unklarheiten über die medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter Urlauber. Deutsche Versicherte haben europaweit Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Das gilt für alle Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversichungs-Abkommen vereinbart hat. Wer die europäischen Grenzen überschreitet, ist auf eine Auslandskrankenversicherung angewiesen. Sonst können die Behandlungskosten schnell richtig ins Geld gehen.

Fotocredits: Jade0626 / Pixabay.com / CC0

(dpa)

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