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Berufsunfähigkeitsversicherung – das sollten Unternehmer wissen

By on 20. Februar 2015

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen nahezu unerlässlichen Schutz gegen den Verdienstausfall, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Die gesetzliche Rentenversicherung deckt lediglich die vollständige oder teilweise Erwerbsminderung, nicht jedoch die Unfähigkeit zur Ausübung des konkreten Berufes ab. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich nicht nur durch den Beschäftigten, sondern auch als Form der betrieblichen Altersvorsorge über den Betrieb abschließen.

Die Gruppenversicherung vereinfacht den Vertragsabschluss

Der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung als Gruppenversicherung über den Arbeitgeber führt zu einer deutlichen Verringerung der üblicherweise gestellt werdenden Gesundheitsfragen. Aus diesem Grund besteht eine realistische Chance zum erfolgreichen Vertragsabschluss selbst für die Beschäftigten, deren Vorerkrankungen bei einer direkt von ihnen angestrebten Versicherung zu einer Ablehnung oder zu einem hohen Risikozuschlag führen würden. Des Weiteren sind die Tarife für die Gruppenversicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit deutlich niedriger als bei einer Einzelversicherung. Der ermäßigten Versicherungsprämie stehen sogar bessere Leistungen gegenüber. Die Beitragszahlung kann entweder durch eine Gehaltsumwandlung oder direkt durch den Arbeitgeber erfolgen. Dabei gilt der Versicherungsvertrag als vom Arbeitgeber finanziert, wenn dieser mindestens die Hälfte des Beitragsaufwands trägt. Mehr Informationen zu Gruppenversicherungen finden Sie hier.

Die Gruppenversicherung bietet dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber Vorteile

Im Falle einer Entgeltumwandlung profitiert der Arbeitnehmer von einer Steuerersparnis, da der Versicherungsbeitrag bei der Steuerfestlegung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gilt dasselbe Prinzip, so dass die entsprechenden Einsparungen auch für den Arbeitgeber eintreten. Die arbeitgeberfinanzierte Berufsunfähigkeitsversicherung bietet dem Betrieb zusätzliche Vorteile. Er zeigt sein ausgeprägtes Verantwortungsgefühl gegenüber den Beschäftigten und ihren Familien, wodurch sich die Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz erhöht. Wenn Bewerber die Wahl zwischen verschiedenen angebotenen Stellen haben, stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzleistung ein Entscheidungskriterium dar. Zudem verringert die Finanzierung der Berufsunfähigkeitsversicherung durch den Arbeitgeber die Fluktuation, da der Beschäftigte seine Ansprüche verliert, wenn er den Arbeitgeber innerhalb eines Zeitraums von weniger als fünf Jahren wechselt. Dieser Effekt tritt allerdings nur bei einer Finanzierung oder Mitfinanzierung der Versicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber auf und nicht bei einer Entgeltumwandlung, die der Beschäftigte alleine bezahlt.

Die Gruppenversicherung eignet sich auch für kleinere Betriebe

Der Abschluss einer Gruppenversicherung gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit ist keineswegs alleine großen Firmen vorbehalten. Sie ist vielmehr bereits bei Betrieben ab fünf Angestellten möglich. Selbstverständlich verbessern sich die Bedingungen mit der Anzahl der teilnehmenden Beschäftigten, so dass Großunternehmen mit mehr als 500 zu versichernden Angestellten spezielle Vertragsbedingungen mit dem Versicherer aushandeln können.

Foto ist von: DOC RABE Media – Fotolia

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