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Neue EU-Richtlinie zu Ratenkrediten

By on 17. August 2010

Bislang galt: Wer einen Ratenkredit abgeschlossen hat, musste diesen für mindestens ein halbes Jahr laufen lassen sowie im Fall des Wunsches einer vorzeitigen Rückzahlung eine weitere dreimonatige Kündigungsfrist einhalten.

Für all diejenigen allerdings, die sich erst nach dem 11. Juni dieses Jahres nach einem Ratenkreditvergleich für die Aufnahme eines solchen Darlehens entschieden haben, findet diese Rechtsprechung nach aktueller Entscheidung der Europäischen Union keine Anwendung mehr: Den Zeitpunkt der gänzlichen oder teilweisen Tilgung kann der Kreditnehmen von nun an frei bestimmen.

Ausnahmen und Bedingungen

Allerdings: Auch der Kreditgeber soll geschützt sein, und insofern darf dieser im Falle einer vorzeitigen Erstattung eine finanzielle Entschädigung fordern. Zudem finden auf spezielle  Immobiliendarlehen besondere Vertragsgrundlagen Anwendung, und auch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung muss individuell errechnet werden. Insofern lohnt sich trotz der vereinfachten Regelung für jeden Interessenten ein Ratenkredit Vergleich der zahlreichen Darlehensgeber, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Und Rechenkünste sind auch gefragt für den Fall des Falles, denn selbst wenn die vorzeitige Rückzahlung möglich ist, gestaltet sich diese nicht immer günstiger, als den Ratenkredit weiter laufen zu lassen und sein Geld in andere Anlageoptionen zu investieren. Ein objektiv vorgenommener Ratenkreditvergleich allerdings zeigt wiederum, dass Anlagezinsen oftmals die Höhe des Kreditzinssatzes übersteigen und sich insofern eine sofortige Rückzahlung trotz der Entschädigungszahlung rentiert. Insofern gilt: Ratenkredite vergleichen, Kreditgeber wählen und Umschuldung durchrechnen – drei einfache Punkte, mit denen Sie das Haus Ihrer Träume oder den Aufbau eines eigenen Gewerbes sorglos finanzieren können.

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